Der Brandschutz im Betrieb ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden und dem Unternehmen selbst. Eine wirksame Brandschutzunterweisung ist dabei das A und O. Doch was genau beinhaltet sie und warum ist sie so wichtig? In dieser Seite beleuchten wir die zentralen Aspekte der Brandschutz-schulung/unterweisung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zeigen, wie Arbeitgeber diese optimal umsetzen können.
Definition Brandschutzunterweisung
Die Brandschutzunterweisung spielt eine zentrale Rolle im betrieblichen Brandschutz und dient der Aufklärung und Information der Beschäftigten. Die Brandschutzschulung vermittelt Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen wesentliche Kenntnisse und Fähigkeiten, um Bränden und Explosionen wirksam vorzubeugen, sensibilisiert für mögliche Brandgefahren und lehrt das richtige Verhalten im Brandfall.
Pflicht, Ja oder Nein?
In Deutschland ist die Brandschutzunterweisung gesetzlich vorgeschrieben.
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 6 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit einschließlich des Brandschutzes ausreichend und angemessen zu unterweisen. Darüber hinaus sind Beschäftigte, die im Brandfall die Brandbekämpfung durchführen, im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen.
Spezielle Brandschutzübungen orientieren sich darüber hinaus an Abschnitt 11 ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", der die Begehung der Fluchtwege beinhaltet, sowie an § 22 DGUV-V 1, der Löschübungen vorsieht. Die Inhalte der Brandschutzunterweisung versetzen die Beschäftigten in die Lage, im Brandfall richtig zu reagieren, sich in Sicherheit zu bringen oder gegebenenfalls Maßnahmen zur Brandbekämpfung durchzuführen.
Warum ist eine Brandschutzunterweisung notwendig?
Die Bedeutung der Brandschutzunterweisung ergibt sich aus verschiedenen Aspekten, die sowohl die Sicherheit der Mitarbeitenden als auch die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen betreffen. Ein Überblick:
Hinweis: Regelmäßig und erfolgreich durchgeführte Brandschutzunterweisungen sind ein wesentlicher Aspekt von Qualitätsmanagementsystemen. Eine sorgfältige Planung und eine geeignete thematische Gestaltung dieser Unterweisungen ist daher von großer Bedeutung.
Wie häufig sollte eine Brandschutzunterweisung durchgeführt werden?
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ legt fest, dass der Arbeitgeber alle Beschäftigten über den Brandschutz zu unterweisen hat, und zwar
Brandschutzbelehrungen können auch in kürzeren Zeitabständen durchgeführt werden, zum Beispiel nach einem Brand im Betrieb oder bei der Inbetriebnahme neuer Maschinen. Die Unterweisung bezieht sich nur auf den unmittelbaren Arbeitsplatz des Arbeitnehmers. Wechselt er innerhalb des Betriebes den Arbeitsplatz, an dem andere Brandgefahren bestehen, ist eine erneute Brandschutzunterweisung durchzuführen.
Tipp: Die Erstunterweisung sollte innerhalb weniger Tage nach Arbeitsaufnahme stattfinden und kann in die allgemeine Arbeitsschutzunterweisung integriert werden. Bei einem Rundgang durch den Betrieb zeigt der Vorgesetzte dem neuen Mitarbeitenden zum Beispiel die Notausgänge, die Standorte sowie die Handhabung der Feuerlöscher und die Fluchtwege. Er macht ihn auch mit den konkreten Brandgefahren am Arbeitsplatz vertraut.
Zielgruppen und Verantwortlichkeit
Die Brandschutzunterweisung richtet sich an unterschiedliche Zielgruppen im Unternehmen – die zu unterweisenden Beschäftigten und die Referenten.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jede Person, die in einem Unternehmen beschäftigt ist, an einer Brandschutzunterweisung teilnehmen und über Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen informiert werden. Dies gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig von ihrer Stellung oder Tätigkeit im Unternehmen, also für
Beschäftigte, die bei ihrer täglichen Arbeit mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, müssen zusätzlich über den Umgang mit Gefahrstoffen auf der Grundlage der Betriebsanweisung für Gefahrstoffe unterwiesen werden § 14 GefStoffV.
Wer darf unterweisen?
Die Verantwortung für die Durchführung der Brandschutzunterweisung liegt beim Unternehmer bzw. Geschäftsführer. Er kann diese Pflicht jedoch an die Vorgesetzten der zu schulenden Mitarbeitenden übertragen. Diese müssen dafür keine spezielle Ausbildung haben. Wichtig ist, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen verfügen, um eine gründliche und umfassende Unterweisung zu gewährleisten.
Neben den Vorgesetzten können auch noch folgende Personen die Brandschutzunterweisung vornehmen:
Welche Inhalte gehören in eine Brandschutzunterweisung?
Der Aufbau und die Ausgestaltung der betrieblichen Brandschutzunterweisung werden grundsätzlich durch die spezifischen Bedingungen und Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes bzw. der ausgeführten Tätigkeiten bestimmt. Grundlage für die Ermittlung der betriebsspezifischen Brandgefährdungen und die Bewertung der damit verbundenen Risiken ist eine Gefährdungsbeurteilung zum Brandschutz. Nach DGUV 205-003 können sich die Gefährdungen aus der Arbeitsstätte, den Arbeitsmitteln, den Arbeitsverfahren, der Arbeitszeit und einer unzureichenden Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten ergeben.
In einer Brandschutzunterweisung sind den Beschäftigten daher in der Regel folgende Inhalte zu vermitteln, die den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz betreffen:
Wichtig: Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist ein wesentlicher Bestandteil der Brandschutzunterweisung. Sie ist den Beschäftigten in gedruckter Form zur Verfügung zu stellen, ebenso die Unterlagen über Flucht- und Rettungswege und Alarmpläne. Die Brandschutzordnung enthält alle wesentlichen Angaben zum Brandschutz, die für den Betrieb von Bedeutung sind. Sie gliedert sich in die Teile A, B und C.
Teil A beschreibt unter anderem das Verhalten im Brandfall und richtet sich an alle Personen, die sich, wenn auch nur vorübergehend, im Gebäude aufhalten: Mitarbeitende, Gäste, Besucher. Häufig wird dieser Abschnitt der Brandschutzordnung als Betriebsaushang im Hochformat mit einem roten Rahmen, oder auf Flucht- und Rettungsplänen präsentiert.
Teil B richtet sich an die im Gebäude oder Betrieb Beschäftigten und gibt vor, wie die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert und Flucht- und Rettungswege freigehalten werden.
Teil C richtet sich an Personen im Unternehmen, die mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind (z. B. Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer).
Dokumentation und Sensibilisierung
Wie dokumentiert man eine durchgeführte Brandschutzunterweisung?
Die Dokumentation der Brandschutzunterweisung muss schriftlich erfolgen und vom Teilnehmenden unterschrieben werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Die konkreten Anforderungen an die Dokumentation können je nach Branche und Bundesland variieren.
Dokumentieren Sie ebenso die Ergebnisse der Unterweisung einschließlich der gestellten Fragen und der gegebenen Antworten. Bewahren Sie die Dokumentation an einem sicheren Ort auf, um sie bei einer Inspektion oder im Brandfall nachweisen zu können.
Wichtig: Alle Mitarbeitenden ohne besondere Brandschutzaufgaben im Unternehmen müssen die Brandschutzordnung Teil B kennen und ein Exemplar besitzen, oder zumindest jederzeit Zugriff darauf haben. Mitarbeitende mit besonderen Aufgaben, beispielsweise Brandschutzhelfer, erhalten zusätzlich die Brandschutzordnung Teil C.
Was passiert, wenn die Brandschutzunterweisung vernachlässigt wird?
Die Vernachlässigung der Brandschutzunterweisung kann schwerwiegende Folgen haben. Eine unzureichende Schulung der Mitarbeitenden erhöht das Brandrisiko, da das Bewusstsein und das Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und das richtige Verhalten im Brandfall fehlen.
Im Falle eines Brandes, der auf unzureichende Brandschutzmaßnahmen zurückzuführen ist, können Unternehmen mit erheblichen Bußgeldern und Haftungsansprüchen konfrontiert werden. Darüber hinaus können Brände erhebliche Sachschäden verursachen, einschließlich der Zerstörung von Gebäuden, Einrichtungen und Inventar. Besonders besorgniserregend ist, dass unsichere Mitarbeiter ohne angemessene Brandschutzschulung im Ernstfall Verletzungen oder sogar Todesfälle verursachen können, da sie nicht angemessen reagieren können.
Wie kann man Mitarbeitende für das Thema Brandschutz sensibilisieren?
Sicherheit geht vor: Optimieren Sie Ihre Brandschutzunterweisung
Um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten und Schäden zu vermeiden, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich im Brandschutz zu unterweisen. Die gemeinsame Verantwortung für den vorbeugenden Brandschutz und das organisierte Handeln im Notfall ist entscheidend, um die Risiken für Personen und Sachwerte zu minimieren. Betz Brandschutz unterstützt Sie mit den passenden Produkten und Inhalten zum Brandschutz.
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