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Sicher durch die Veranstaltung.
Bestuhlungspläne sind für alle Versammlungsstätten zu erstellen, die der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des jeweiligen Bundeslandes unterliegen.
Das können sein:
Der Bestuhlungsplan zeigt die Bestuhlungsart (z.B. Theaterbestuhlung, Bankettbestuhlung, Blocktafel) inklusive der Plätze für Rollstuhlbenutzer, die Bühne oder Szenenfläche, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege.
Der Betreiber oder Veranstalter ist für die Erstellung verantwortlich und legt den Bestuhlungsplan der Behörde zur Genehmigung vor. Die Zahl der genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze nicht geändert werden.
Der Bestuhlungsplan für die jeweilige Nutzung ist in der Nähe des Haupteingangs des Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen.
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