Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung als Brandschutzbeauftragter wird festgelegt, welche Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche abgedeckt werden müssen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 u.a. diese Aufgaben vor:
Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.
Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung
Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden
Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten
Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen
Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz: Begehungsprotokolle, Mängelmeldungen und Jahresbericht
Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
Unterstützen bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen
Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen von brandschutztechnischen Einrichtungen
Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
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