Externer Brandschutzbeauftragter

Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung als Brandschutzbeauftragter wird festgelegt, welche Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche abgedeckt werden müssen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 u.a. diese Aufgaben vor:

Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.

Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung

Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden
 

Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten
 

Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen
 

Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz: Begehungsprotokolle, Mängelmeldungen und Jahresbericht

Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
 

Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
 

Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
 

Unterstützen bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen

Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen von brandschutztechnischen Einrichtungen

Teilnehmen an behördlichen Brandschauen

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