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Anforderungen, Inhalte und Erstellung:
Die Brandschutzordnung (BSO) enthält Regelungen für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Die DIN 14096 enthält Anforderungen zur Erstellung und zum Aushängen der Brandschutzordnung.
Die Brandschutzordnung ist an die jeweiligen Bedingungen und ggf. spezifischen Brandgefahren im Gebäude oder Betrieb anzupassen.
Grundsätzlich besteht eine Brandschutzordnung aus den Teilen A, B und C, die sich jeweils an verschiedene Personengruppen im Objekt richtet:
Teil A der Brandschutzordnung (Aushang „Verhalten im Brandfall“) richtet sich an alle im Gebäude oder Betrieb anwesenden Personen. Der Umfang dieses Teils entspricht einer DIN A4-Seite. Er ist öffentlich auszuhängen, sodass er für jede Person sichtbar ist.
Teil B der Brandschutzordnung richtet sich vor allem an die Mitarbeiter in dem entsprechenden Gebäude oder Betrieb und enthält u.a. Angaben zur Verhinderung von Brand- oder Rauchausbreitungen sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen. Dieser Teil ist allen Mitarbeitern mittels Unterweisung näherzubringen.
Teil C der Brandschutzordnung richtet sich an Personen, die neben ihren allgemeinen Aufgaben und Pflichten mit besonderen Aufgaben im Brandschutz betraut sind (z.B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer).
Wann ist eine Brandschutzordnung erforderlich?
Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht. Lediglich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein Hinweis zu finden.
Gefordert wird die Brandschutzordnung jedoch durch länderspezifische Rechtsvorschriften. Diese findet man in den Mustervorschriften und Mustererlassen der Bauministerkonferenz (www.is-argebau.de). Da diese nicht in jedem Bundesland umgesetzt sind, ist eine Recherche in den Landesbauvorschriften unvermeidlich.
Unter Umständen sind zudem besondere Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren zu beachten. Eine bauaufsichtlich geforderte Brandschutzordnung sollte spätestens mit dem Wirksamwerden der Bau- und Betriebsgenehmigung aufgestellt und von der Betriebsleitung in Kraft gesetzt werden.
Anforderungen an eine Brandschutzordnung nach DIN 14096
In der DIN 14096:2014-05 „Brandschutzordnung - Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ sind die Mindestinhalte und die Gliederung für die Erstellung der Brandschutzordnung festgelegt. Darin wird großer Wert auf die Aktualität der Brandschutzordnung gelegt.
Aktualisierung und Überprüfung einer Brandschutzordnung
Der Arbeitgebende ist verpflichtet, die Brandschutzordnung auf dem aktuellen Stand zu halten und diese mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person überprüfen zu lassen.
Diese Überprüfung ist zu dokumentieren. Die Art der Dokumentation ist nicht vorgegeben, orientiert man sich jedoch an dem heute üblichen Standard, heißt dies, dass eine schriftliche Dokumentation erforderlich ist. Der Aushang selbst kann mit einem aktualisierten Datum erneut ausgehängt werden, oder bei aufwändig gestalteten Aushängen kann dies durch „Prüfplaketten“ oder Ähnliches kenntlich gemacht werden.
Die Fachkunde des Prüfenden ist schriftlich nachzuweisen. Brandschutzbeauftragte, die nach der vfdb-Richtlinie 12/09-01:2014-12 ausgebildet sind, erwerben den Nachweis mit bestandener Prüfung, da die Brandschutzordnung ein Teil der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist. Für alle, die keine Ausbildung nach der vfdb-Richtlinie nachweisen können (z.B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit), muss der Nachweis zusätzlich durch eine Schulung erbracht werden.
Unterteilung der Ausführungen:
Brandschutzordnung Teil A
Teil A darf den Umfang einer DIN A4-Seite nicht überschreiten, da er als Aushang dient, der für alle Personen sichtbar im Gebäude angebracht werden muss.
Als Aushangort empfiehlt sich immer der Eingangsbereich sowie auf jeder Etage der Bereich gegenüber den Aufzugstüren und gegenüber den Treppenhausausgangstüren. So hat jeder, der das Gebäude betritt, die Möglichkeit, sich die Brandschutzordnung durchzulesen.
Teil A der Brandschutzordnung wird in DIN 14096 Abschnitt 6 geregelt, die Anforderungen zu den folgenden Punkten enthält:
Die Inhalte des Teils A müssen die in der Norm enthaltenen Vorgaben zu den Überschriften, Texten und Sicherheitszeichen enthalten. Davon abweichende zusätzliche Überschriften, Texte und Sicherheitszeichen dürfen nicht verwendet werden.
Weiterhin wird die richtige Reihenfolge gemäß Norm verlangt. Auch müssen sich die Schlagworte auf der linken Seite, die Überschriften und Sicherheitszeichen in mittleren Bereich befinden. Die Hinweistexte sind auf der rechten Seite anzuordnen. Die Symbolgröße von 10 mm darf nicht unterschritten werden. Die in Teil A verwendeten Piktogramme für Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwege müssen den vor Ort befindlichen Piktogrammen entsprechen. Es können sich daher Piktogramme nach DIN EN ISO 7010 (neu) oder DIN 4844-2 (veraltet) auf dem Aushang befinden.
Es ist nicht gestattet, fremdsprachige Texte in die Brandschutzordnung Teil A einzubauen. Dafür sind zusätzliche Aushänge in der entsprechenden Sprache zu verfassen und zusätzlich auszuhängen.
Zusätzlich fordert DIN 14096, dass die Brandschutzordnung unten oberhalb des roten Rahmens folgende Aufschrift enthält: „Brandschutzordnung nach DIN 14096“ und zusätzlich das Erstelldatum.
Zudem soll dort der Objektname aufgeführt werden. Weicht man von den oben genannten Vorgaben ab, empfiehlt es sich, die Abweichungen mit den zugehörigen Begründungen zu dokumentieren. Dafür eignet sich z.B. die Gefährdungsbeurteilung.
Brandschutzordnung Teil B
Teil B der Brandschutzordnung ist allen Mitarbeitenden, die in dem jeweiligen Gebäude tätig sind, auszuhändigen, und es wird in der Norm angeraten, sich die Kenntnisnahme des Inhalts schriftlich bestätigen zu lassen. Teil B wird in DIN 14096 im Abschnitt 7 geregelt, der Anforderungen zu den Punkten Format, Inhalt und Lesbarkeit enthält.
Teil B darf nur in den Formaten A4, A5 oder A6 erstellt werden. Bezüglich der Schrift und der Grafik gibt es keine Vorgaben. Teil B darf fremdsprachliche Inhalte haben. Diese müssen sich jedoch von dem deutschsprachigen Text deutlich unterscheiden.
Der Inhalt muss die folgenden Abschnitte umfassen:
Aufgrund der Erfahrungen in einzelnen Regionen achten Aufsichtsbehörden auf die Reihenfolge der Inhalte der Brandschutzordnung Teil B. Teilweise werden Brandschutzordnungen nicht anerkannt, wenn die Aufzählung nicht 1 zu 1 der DIN 14096 entspricht.
Brandschutzordnung Teil C
Teil C der Brandschutzordnung wird in DIN 14096 im Abschnitt 8 geregelt, der Anforderungen zu den Punkten Format, Inhalt und Lesbarkeit enthält. Er ist allen Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben mindestens in Papierform auszuhändigen, und es wird in der Norm angeraten, sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen.
Teil C darf nur in den Formaten A4, A5 oder A6 erstellt werden. Für Pläne und Zeichnungen darf zusätzlich das Format A3 verwendet werden. Es werden im Gegensatz zu den Teilen A und B keine Aussagen zu fremdsprachlichen Texten gemacht. Der Inhalt muss die folgenden Abschnitte enthalten:
Wie zu Teil B bereits betont, achten die Aufsichtsbehörden auch bei Teil C auf die Reihenfolge und vollständige Aufzählung gemäß DIN 14096.
Tipps zur Erstellung und Dokumentation einer Brandschutzordnung
Folgende Hinweise können bei der Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung hilfreich sein:
Vermeiden Sie die Nennung von Namen in den Teilen B und C der Brandschutzordnung, verwenden Sie eher Funktionen. Sie vermeiden einen immensen Pflegeaufwand, denn bei jeder Namensänderung oder bei Personenwechsel muss die Brandschutzordnung angepasst werden, und alle betroffenen Personen/Mitarbeitenden sind zu informieren. Bleibt die Verantwortung einer Funktion zugeordnet, ist keine Änderung erforderlich.
Zu empfehlen ist, alle drei Teile der Brandschutzordnung durch den Arbeitgebenden zu unterschreiben. Bei den Teilen B und C empfiehlt es sich, soweit vorhanden, die Mitarbeitenden-/Personalvertretung unterschreiben zu lassen, damit das Dokument eine offizielle Wirkung erhält. In einigen Unternehmen unterschreiben zusätzlich auch Fachkraft für Arbeitssicherheit und/oder Brandschutzbeauftragter.
Die Verwendung von Piktogrammen oder Bildern hilft im Teil B der Brandschutzordnung Themen zu visualisieren, um den Mitarbeitenden eine Wiedererkennung zu ermöglichen.
Sind Mitarbeitende der deutschen Sprache nicht mächtig, ist es erforderlich, die Informationen in der entsprechenden Muttersprache zur Verfügung zu stellen. Die Fremdsprache sollte sich deutlich von dem deutschen Text in den Teilen B und C abheben (z.B. andere Schriftart, Farbe etc.). Für Teil A ist für jede Sprache ein separates Dokument zu erstellen.
Inhalte zur Erstellung einer Brandschutzordnung
Zur Unterstützung bei der Erstellung einer Brandschutzordnung können folgende Dokumente/Informationsquellen dienen, soweit diese vorhanden sind oder auf sie zugegriffen werden kann (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
Quellen
[1] DIN 14096:2014-05 "Brandschutzordnung"
[2] DIN EN ISO 7010:2020-07 "Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Registrierte Sicherheitszeichen"
[3] DIN 4844-2:2021-11 "Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 2: Registrierte Sicherheitszeichen"
[4] vfdb-Richtlinie 12/09-01:2021-12 Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
[5] Brandschutzbeauftragter: Aufgaben – Qualifikation – Ausbildung – Bestellung. Leitfaden zur Richtlinie mit Praxisbeispielen: Leitfaden zur Richtlinie … Bestellung von Brandschutzbeauftragten Taschenbuch – 19. Juli 2021
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