Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)

beinhaltet

Seit Anfang 2017 ist die Sicherheitstechnische Kontrolle, kurz "STK", für alle Defibrillatoren verpflichtend*. Diese medizintechnische Überprüfung ist laut MPBetreibV §11 alle 2 Jahre vorgesehen und enthält je nach Hersteller unterschiedliche Test- und Kontrollpunkte. Über die Kontrolle Ihres AED's (Automatischer Externer Defibrillator) erhalten Sie ein ausführliches Protokoll, welches bis zur nächsten STK-Prüfung gültig ist. Bitte beachten Sie - sogenannte "STK-Befreiungen", womit von Herstellern vor 2017 noch häufig geworben wurde, haben leider ihre Gültigkeit verloren.

Die STK wird in unserem Servicecenter durch zertifizierte Techniker durchgeführt:

 

✓ Funktionskontrolle

✓ Schocktest

✓ Austausch von Ersatzteilen

✓ Fehlerkorrektur

✓ Software-Aktualisierung

✓ Reinigung

✓ Sichtprüfung

✓ STK-Protokoll

✓ Datenspeicherung 5 Jahre

 

Wir prüfen Defibrillatoren der folgenden Marken:

 

✓ Cardiac Science
✓ CU Medical
✓ Defibtech
✓ DefiSign
✓ Heartsine
✓ Mindray
✓ Nihon Kohden
✓ Physio-Control
✓ Progetti
✓ Philips
✓ Schiller
✓ Tecno-Gaz
✓ Zoll


Sie möchten gerne einen Defibrillator einer nicht aufgeführten Marke überprüfen lassen? Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice und wir informieren Sie über die Möglichkeiten. 

Während der STK werden automatisch abgelaufene, kurz vor dem Verfalldatum oder beschädigte Batterien und/oder Elektroden ausgetauscht. Die Kosten für eventuelle Austauschartikel wie Elektroden und Batterien sind im Preis nicht enthalten. Ihr Defibrillator ist gewöhnlich innerhalb von 10 Werktagen wieder bei Ihnen am Standort. Die Rücksendung erfolgt frei Haus.


-> Nach der Abwicklung Ihrer Bestellung werden Sie von unserem Kundenservice mit weiteren Informationen bezüglich der STK kontaktiert (Versandinformationen, Versandbeilage). 


* Ausnahmen bilden Defibrillatoren im Privatbesitz (Privathaushalt) und Defibrillatoren im öffentlichen Raum. Der öffentliche Raum wird grundsätzlich definiert als eine Fläche "einer Gemeinde oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts" welche "der Öffentlichkeit frei zugänglich ist, von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Parkanlagen und Platzanlagen darunter."

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