Feststellanlagen werden eingesetzt, damit selbstschließende Feuerschutzabschlüsse / Rauchschutzabschlüsse betriebsbedingt geöffnet bleiben können, da diese bei Rauchentwicklung selbständig schließen.
In BW sind Rauchwarnmelder im Wohnungsbau zum 31.03.2013 mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.16 gesetzlich vorgeschrieben.
Gemäß § 47 Abs. 3 BauO NRW müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Weitere Anforderungen an die Rauchwarnmelder können sich aus der DIN 14676 ergeben.
Öffnungen ins Freie die im Brandfall die Wärme zum Schutz der Konstruktion ableiten. Dies sind unter anderem:
In der Regel löst eine Brandschutzklappe mittels Schmelzlot bei 72°C aus.
Ein I-Kanal gewährleistet, dass Flucht -und Rettungswege vor Ausbreitung eines Kabelbrandes sicher sind
Ein E-Kanal gewährleistet, dass elektr. Anlagen / Aggregate funktionsfähig bleiben, siehe auch FAQ "Kabel mit Funktionserhalt".
Sicherstellung der Versorgung von elektrischen Sicherheitseinrichtungen z.B.:
Die Dauer des Funktionserhalts der einzelnen Anlagen wird im Abschnitt 5 der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen beschrieben. Diese kann von 30- bis 90 min. in Abhängigkeit der zuvor genannten Anlagen variieren.
Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (AbP) ist neben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) ein Verwendbarkeitsnachweis von nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten gemäß den Landesbauordnungen der Länder und wird auf einem Bauprodukt durch das Übereinstimmungszeichen kenntlich gemacht.
Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) kann für solche Bauprodukte und Bauarten erstellt werden, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient, oder die nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden.
Der Mindestabstand muss 50 mm (durchgehender Mörtelsteg) zwischen den Durchführungsoberflächen betragen, wenn keine anderen Angaben im ABZ / ABP beschrieben worden ist.
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