5. Feuerwehrpläne

Wozu dienen Feuerwehrpläne?

Im Brandfall ist schnelle Orientierung und präzise Einsatztaktik gefordert – es geht um Leben von Mensch und Tier!

Feuerwehrpläne liefern der Einsatzleitung und den Feuerwehrleuten schnell die notwendigen Informationen und die Orientierung über die Gebäudesituation am Einsatzort. Dies dient der Lagebeurteilung genauso wie für die Entscheidungen der Einsatztaktik.

Welche Anforderungen werden an Feuerwehrpläne gestellt?

Für die Erstellung von Feuerwehrplänen stellt die DIN 14095 die Grundlagen für den Aufbau und die Darstellung. Feuerwehrpläne sind in zwei Teile gegliedert, einem schriftlichen und einem darstellenden/grafischen Teil.

Der schriftliche Teil beinhaltet die für die Einsatzkräfte wichtigen Informationen wie

  • Anschrift, Ansprechpartner und Kontaktdaten
  • Nutzungen der Gebäude und Gebäudeteile
  • Details zu baulichen Gegebenheiten, wie z. B. Brandschutzwände, Tragenden Bauteilen, Decken- und Dachkonstruktionen, Abweichungen von Bauvorschriften, usw.
  • Personenanzahl, die sich üblicherweise in den Gebäuden und Gebäudeteilen aufhalten
  • Informationen über die üblichen Öffnungs- und Arbeitszeiten
  • Hauptzugänge
  • Standorte von Brandmeldeanlagen, Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehrschließung, RWA-Anlagen, Elektroverteilungen, Serverräumen, PV-Anlagen-Installationen, Standorte von Löschanlagen, usw.
  • Informationen zu Bereichen mit erhöhten Gefährdungen wie Gefahrstofflager, Papierlager, technischen Anlagen, usw.

Der darstellende/grafische Teil besteht aus einem Übersichtsplan und den Geschossgrundrissen. Zugehörige Sonderpläne können z. B. RWA-Pläne, PV-Anlagen-Pläne, Abwasserpläne, Umgebungspläne, usw. sein.

Im Übersichtsplan sind die für die Einsatzkräfte wichtigsten Informationen eingetragen und mit Symbolen dargestellt, z. B.:

  • Zufahrten, Durchfahrten, Umfahrungen, Aufstell- und Bewegungsflächen
  • Angaben zum Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), Brandmeldezentrale (BMZ), Feuerwehrbedienfeld (FBF), usw.
  • Angaben zum baulichen Brandschutz, z. B. Brandabschnitte, Brandwände, usw.
  • Entnahmestellen für Löschwasser aus Hydranten, öffentlichen Gewässern, Löschteichen, usw.
  • Einspeisestellen für Steigleitungen und Löschanlagen
  • Sammelstellen auf dem Grundstück
  • besondere Gefahrenbereiche, z. B. Gefahrstofflagerung

Geschosspläne stellen den Einsatzkräften geschossweise Informationen bereit, um einen schnellen Überblick und Entscheidungsgrundlagen über erforderliche Schritte zu gewährleisten. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wegführungen, Treppen, Aufzüge, Feuerwehraufzüge, Zu- und Ausgänge
  • Positionen von Bedienelementen für die Feuerwehr zum Öffnen von Rauch- und Wärmeabzügen
  • bauliche Informationen, z. B. Brandwände, Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, Brandschutztüren
  • Raumnutzungen, z. B. Büro, Lager, Werkstatt, Prüfräume, usw.
  • spezielle Räume, z. B. Elektro-, Server-, Hausinstallationsraum, usw.
  • Gefahrenbereiche, z. B. Gefahrstoffe
  • Anlagen des Anlagentechnischen Brandschutzes, z. B. Sprinklerzentrale, Löschmittelbehälter, Steigleitungen (nass/trocken)

Quelle: DIN 14095 „Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen”

Wer erstellt einen Feuerwehrplan?

Feuerwehrpläne müssen vom Bauherrn, Eigentümer oder Betreiber der Feuerwehr zur Verfügung gestellt werden. Erstellt werden dürfen sie nur von sogenannten sachkundigen Personen.

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