Durch Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zum Brandschutz sollen gesellschaftlich vereinbarte Schutzziele erreicht werden, auf die jeder Bewohner oder Benutzer einer baulichen Anlage einen Anspruch hat.
Die Schutzziele lauten:
Der Brandschutz ist vorrangig unterteilt in den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Der abwehrende Brandschutz über die Feuerwehren kommt zum Einsatz, sobald der vorbeugende versagt.
Unser Unternehmen widmet sich dem Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, der sich im Wesentlichen untergliedert in die Sparten baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz.
Quelle: https://www.ndb.de/bautechnik/baulicher-brandschutz/
Baustoffklasse ist die bauaufsichtlich Bezeichnung der genormten Klassifizierung von Baustoffen gemäß ihrem Brandverhalten. Sie werden in die folgenden Klassen unterteilt:
Quelle: https://www.2kmc.de/brandklasse-b1
Eine Brandwand muss aus nichtbrennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A1 oder A2 bestehen und einem Feuer mindestens 90 Minuten lang standhalten (Feuerwiderstandsklasse F90). Während dieses Zeitraums müssen alle wesentlichen Funktionseigenschaften der Wand bewahrt bleiben, auch wenn sie die ganze Zeit direkter Flammeneinwirkung ausgesetzt ist. Brandwände müssen auch unter zusätzlicher mechanischer Beanspruchung feuerbeständig sein. Die Standsicherheit wird in der DIN 4102 Teil 3 geregelt.
Gemäß § 33 Abs. 1 BauO NRW sind für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängigen Rettungswege ins Freie vorzusehen. Rettungswege können wie folgt ausgeführt werden:
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