Für Neubauten, Um- und Anbauten oder auch bei Änderungen in der Nutzung von Gebäuden, sind Anträge bei der zuständigen Baubehörde einzureichen. Dazu wird es erforderlich, dass neben architektonischen und statischen Anforderungen auch die Anforderungen an den Brandschutz beschrieben und visualisiert werden. Diese Unterlagen werden in der Fachsprache als Brandschutznachweise oder Brandschutzkonzepte bezeichnet. Sie sind für eine erfolgreiche Baufreigabe durch die Baubehörden erforderlich.
Sogenannte „bauvorlageberechtigte Personen“ – in der Regel Architekt*innen, Bauingenieur*innen sowie in den Architekten- und Ingenieurkammern als Brandschutzfachplaner*innen zugelassene Personen – dürfen diese erstellen und einreichen. Die allgemeingültigen brandschutztechnischen Anforderungen sind vorrangig in den Bauordnungen der Länder festgeschrieben, z. B. in der Bayerischen Bauordnung.
Ergänzend sind gegebenenfalls weitere Verordnungen einzuhalten, wie z. B. für Verkaufs-, Versammlungs- oder Beherbergungsstätten. Darüber hinaus gibt es für spezielle Bauvorhaben, hier Sonderbauten genannt, weitere Richtlinien, wie z. B. die für Industrie-, Schul-, Holzbauten oder Hochhäuser. Die Fachplaner Brandschutz werden in die Neubau- oder Änderungsplanungen mit einbezogen und bringen somit ganz spezifisch für den Bauantrag erforderlichen brandschutztechnischen Anforderungen, genauso, wie z. B. Statik, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, usw.
Jedes Bau- und Änderungsvorhaben ist ein Unikat und verkörpert die Vorstellungen der jeweiligen Bauherr*innen. Für jedes bauliche Vorhaben sind bei aller Individualität dennoch die Einhaltung der Schutzziele wichtig, damit der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Deswegen sind auch die Anforderungen an den Brandschutz ganz spezifisch für dieses eine Unikat zusammenzustellen. Darin werden wie bei einem Maßanzug, die einzelnen Zuschnitt-Teile zusammengesetzt. Im Brandschutznachweis wird somit beschrieben und in Brandschutzplänen dargestellt, ob und wie die geltenden Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht eingehalten und die vorgenannten Schutzziele erreicht werden. Ein Brandschutzkonzept wird für komplexe Bauobjekte, wie z. B. Industriebauten, erstellt und ist in der Regel deutlich umfangreicher.
In einem Brandschutznachweis oder -konzept werden für jedes individuelle Bau-, An-, Umbau- oder Umnutzungsprojekt folgende Inhalte spezifisch beschrieben:
Aufgrund verschiedener, weiter mitgeltenden Verordnungen und Richtlinien sowie zur Erreichung der Schutzziele können weitere Anforderungen beziehungsweise Maßnahmen des anlagentechnischen und/oder organisatorischen Brandschutzes beschrieben sein, wie z. B.
Neben dem beschreibenden Teil gehören Brandschutzpläne zur Visualisierung und leichten Verständlichkeit für Genehmigungsbehörde und spätere Fachplaner zum Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept dazu.
Zu dieser Frage gibt es nur eine passende Antwort: „Es kommt darauf an…” Als Grundlage für die Preisermittlung dient die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in Verbindung mit Heft 17 „Leistungen des Brandschutzes” erarbeitet vom AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.).
Neben der Erarbeitung von Brandschutzkonzepten als Bauvorlage im Genehmigungsverfahren zeigt sich in der beruflichen Praxis der weitergehende Bedarf an qualifizierten Festlegungen für die Tätigkeit der Fachplanung und Fachbauleitung.
Das Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung stellt eine besondere Leistung dar.
Die Leistungen des Brandschutzes sind über 9 Leistungsphasen in Heft 17 beschrieben und mit Honorarsätzen bepreist. Demnach kommt es entscheidend auf die Leistungsphasen und die Komplexität der zu erbringenden Leistungen an.
Sobald wir entsprechende Angaben und Unterlagen erhalten, können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen.
Bei der Erstellung des Brandschutznachweises oder Brandschutzkonzeptes besteht die Aufgabe darin, für Bauherr*innen den Nachweis zu führen, dass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen eingehalten und die Schutzziele erreicht werden können. Damit ist die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens oder der Nutzungsänderung ermöglicht.
Die Aufgabe ist erfolgreich gelöst, sobald die Behörde eine Genehmigung erteilt. Da die Baugenehmigung in der Regel in einer frühen Planungsphase ansteht, hat ein Fachplaner Brandschutz in dieser Phase am ehesten die Interessen der Bauherr*innen, Architekt*innen und der Baubehörde unter einen Hut zu bringen. Interessensunterschiede sind sicherlich auch in dieser frühen Phase zu bearbeiten, wobei entsprechende mediative Kompetenzen bereits hilfreich sind.
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