Erstellen von Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Feuerwehrplan erstellen - alle Infos zu Anforderungen, Inhalt und mehr

Werden Einsatzkräfte zur Brandlöschung gerufen, dienen Feuerwehrpläne der schnellen Orientierung im Gebäude. Einen Feuerwehrplan erstellen dürfen allerdings nur sachkundige Personen – und zwar im Einvernehmen mit der örtlichen Feuerwehr. Die Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 übernimmt Betz Brandschutz für Sie. Durch unsere faire Preisgestaltung und zuverlässige Arbeitsweise stellt Betz Brandschutz den richtigen Partner zur Feuerwehrplanerstellung dar. Hier mehr zu den generellen Anforderungen, der Gestaltung und Vorgehensweise erfahren!

Feuerwehrplan erstellen: Schon auf dem Weg zum Objekt werden Einsatzkräfte informiert

Liegt ein Notfall vor, kann die Einsatzleitung Feuerwehrkräfte bereits auf dem Weg zum betreffenden Objekt über wichtige Details informieren. Das betrifft vor allem äußere Anlagen wie Hauptzugänge, Hydranten und den möglichen Standort der Einsatzfahrzeuge. Der übersichtliche Feuerwehrplan liefert beim Betreten des Gebäudes weitere Führung, um schnelle Hilfe leisten und die Lage bestmöglich beurteilen zu können. Auch bei der internen Schulung können Feuerwehrpläne der örtlichen Brandschutzbehörde dienlich sein. Dementsprechend wichtig ist es, bei der Feuerwehrplanerstellung alles Wichtige zu bedenken.

Wer darf Feuerwehrpläne erstellen?

Der Bauherr, Gebäudeeigentümer oder Betreiber muss den Feuerwehrplan der Feuerwehr zur Verfügung stellen. Den Feuerwehrplan erstellen dürfen nach DIN 14095 aber nur fachkundige Personen, die entsprechende Kenntnisse und eine fachliche Ausbildung mitbringen. Brandschutz-Checkup übernimmt die Erstellung mit geschultem Personal und zertifizierten Sachverständigen, sodass einer Abnahme beim Baugenehmigungsverfahren und durch die Brandschutzbehörde nichts im Weg stehen dürfte. Auch die Prüfung und Aktualisierung des Feuerwehrplanes darf lediglich durch sachkundige Personen durchgeführt werden.

Betz Brandschutz übernimmt die Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095

Wann ein Feuerwehrplan notwendig ist, richtet sich nach Art und Nutzung eines Gebäudes. Ist für die Anlage eine Brandmeldeanlage erforderlich, wird in der Regel auch der Feuerwehrplan gefordert. Das ist bei Gebäuden der Fall, die als Arbeitsstätte dienlich sein oder einige Gäste beherbergen sollen. Auch öffentliche Gebäude sollten die Merkmale vorweisen.
Betz Brandschutz stellt durch fachkundiges Personal für Sie sicher, dass bei der Feuerwehrplanerstellung alle wichtigen Anforderungen der DIN 14095 erfüllt werden. Die Norm dient dazu, die Feuerwehrpläne zu vereinheitlichen und legt fest, welche Informationen in das Planmaterial einzufügen sind. Weil wir ohne Ortsbegehung arbeiten können und mit Ihren Plandaten arbeiten, können unnötige Kosten eingespart werden. Der textliche Teil in DIN A4,  DIN A4 oder DIN A3 große Brandschutzplan wird von uns digital ausgeliefert – aber auf Wunsch auch auf wasser- und reißfestes Papier gedruckt. Den Ausdruck erhalten Sie in einem Ornder, der nach Norm geforderten Farbe. Jedoch hat fast jede Stadt und jeder Landkreis zusätzliche eigene Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne, die es zu berücksichtigen gilt, um eine Freigabe zu erhalten. So werden z.B. zusätzliche Pläne wie Umgebungspläne, Anfahrtspläne, Abwasserpläne oder RWA-Übersichtspläne gefordert. Auch die Gestaltung und das Layout der Pläne kann in vielfältiger Weise variieren. Das Verfahren selbst kann mehrere Wochen dauern.

Feuerwehrplan erstellen – die grafische Gestaltung

Was aber sollte man zu den Anforderungen an die grafische Gestaltung des Feuerwehrplanes wissen? Hier gibt es einige Dinge, die berücksichtigt werden müssen. Zunächst einmal gilt es, das richtige Format zu wählen: DIN A3 oder DIN A4 im Querformat kommen in Frage, der Feuerwehrplan darf nicht breiter als 84cm ausfallen. Die Geschosspläne müssen in einheitlichem Maßstab dargestellt werden. Damit die Entfernung für Einsatzkräfte schnell ersichtlich ist, ist ein Raster oder eine Maßstabsleiste hinzuzufügen. Jeder Feuerwehrplan muss mit einem Nordpfeil ausgestattet werden, aber auch die Hauptzufahrt ist kenntlich zu machen.
Bei der Feuerwehrplanerstellung muss auch eine Legende hinzugefügt werden, die die verwendeten Symbole bezeichnet. Die gewählten Symbole sollten dabei der DIN 14034-6 “Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz” entsprechen, auch Brandwände müssen nach dieser DIN mit rot gekennzeichnet werden. Die grafischen Anforderungen stellen nach dem Feuerwehrplan erstellen sicher, dass sich die Einsatzkräfte mit einem kurzen Blick zurechtfinden und die Rettung oder Löschung schnellstmöglich vornehmen können. Nur, wenn die Feuerwehrpläne einheitlich gestaltet wurden, wissen die Einsatzkräfte auf Anhieb, was gemeint ist.

Angaben und Bestandteile eines Feuerwehrplanes

Welche Angaben und Informationen müssen in einem Feuerwehrplan enthalten sein? Auch hierzu sollten Planersteller Einiges wissen. Neben den Übersichts- und Geschossplänen muss der Feuerwehrplan Informationen zum Gebäude enthalten – beispielsweise die Art der Nutzung, allgemeine Bezeichnung und im textlichen Teil auch Angaben zu der Anzahl der Mitarbeitenden. Auch Hinweise auf diese Merkmale müssen gegeben werden:

  • Standorte von Gefahrstoffen, deren Mengen und GefährdungspotentialBesondere betriebliche Anlagen mit Gefährdungspotential – beispielsweise Labore
  • Brandschutz- und Löschanlagen
  • Brandmeldeanlage
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Aufzüge
  • Serveranlagen

Wird der Feuerwehrplan mit der örtlichen Brandschutzbehörde abgestimmt, kann auch geklärt werden, wie mit besonderen betrieblichen Anlagen umzugehen ist. Je besser die Einsatzkräfte vorab informiert sind, desto leichter können diese besondere Gefahren umgehen oder betriebliche Anlagen vor der Zerstörung schützen. 

Aktualisierung von Feuerwehrplänen

Ähnlich wie Flucht- und Rettungspläne müssen auch Feuerwehrpläne aktuell gehalten werden, um Einsatzkräfte im Falle eines Brands nicht mit falschen Informationen in die Irre zu führen. Wurden bauliche Änderungen am Gebäude vorgenommen oder werden Gefahrenstoffe an anderen Arten gelagert, muss dies im Feuerwehrplan unverzüglich vermerkt werden. Überdies ist nach der DIN 14095 alle zwei Jahre zu prüfen, ob der vorliegende Feuerwehrplan noch Bestand hat oder aktualisiert werden muss. Eine Aktualisierung darf nur durch sachverständige Personen vorgenommen werden und sind unter anderem an die Feuerwehr weiterzuleiten. Der Betreiber des Gebäudes ist dafür verantwortlich, die rechtzeitige Aktualisierung sicherzustellen.

 

 

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