Ausbildung Brandschutzbeauftragter
DGUV Information 205-003 Brandschutzbeauftragter
Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. die Leiterin und der Leiter einer Einrichtung, tragen die Verantwortung für die Erreichung der Schutzziele im Betrieb. Zum Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation für die damit verbundenen vielfältigen Aufgaben, sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Beratung einen Brandschutzbeauftragten bestellen.
Der Brandschutzbeauftragte für ein gebäude oder ein Unternehmen kann auch ein externer Dienstleister sein.