______Ihr vorbeugender  Brandschutz in       Reutlingen_______
 
____Nicht planlos, da Pläne und    Strukturen vorhanden sind!____

Brandschutztüren und -tore: Prüfung und Wartung nach DIN 

DIN 18095, DIN EN 13501


Brandschutztüren müssen durch das Deutsche Institut für Bautechnick (DIBt) zugelassen sein.
Die Zulassung regelt auch die Abnahme, monatliche Kontrolle und Wartung dieser Anlagen. Danach müssen laut DIBt – Richtlinie, Feststellanlagen und Brandschutztüren nach erfolgter Montage, vor der Inbetriebnahme am Verwendungsort abgenommen werden. Die Abnahme darf nur von autorisierten Fachkräften durchgeführt werden.
Wir sind im Besitz der Abnahmeberechtigung. Die Prüfung muss monatlich durch den Betreiber durchgeführt werden und jährlich durch eine autorisierte Fachkraft.


Die Prüfung umfasst folgende Punkte

1. Die eingebauten Geräte müssen mit den im Abnahmeprotokoll angegebenen Geräten übereinstimmen.
2. Die Kennzeichnung der eingebauten Geräte muss mit der im Zulassungsbescheid angegebenen Kennzeichnung übereinstimmen.
3. Das Zusammenwirken aller Geräte ist nachzuprüfen, wobei die Auslösung sowohl durch Simulation der dem Funktionsprinzip der Melder zugrundeliegenden Brandkenngröße als auch von Hand erfolgen muss. Es müssen alle Brandmelder und Druckknopftaster geprüft werden.
4. Weiterhin ist zu prüfen, ob der Abschluss zum selbsttätigen Schließen freigegeben wird, wenn die Feststellanlage funktionsfähig wird.
5. Muss eine defekte Komponente der Feststellanlage gegen einen Ersatztyp ausgetauscht werden, so muss eine neue Abnahme der an diesem Tag gültigen DIBt-Richtlinie erfolgen. Gegebenenfalls muss die Anlage vollständig umgebaut werden.
6. Alle Komponenten der Feststellanlage sind mit einem feuchten Tuch zu reinigen. Insbesondere sind die Brandmelder abzuwischen.
7. Es ist zu prüfen, ob Schließbereichsmarkierungen vorhanden sind.
8. Es ist zu prüfen, ob der Abschluss einwandfrei schließt.
9. Ziel der Prüfung ist, dass sich die Anlage wieder im gleichen Zustand wie am Tag der Abnahme befindet.




Feststellanlagen: Prüfung und Wartung nach DIN 14677


Im Notfall muss das Übergreifen eines Brandes von einem Gebäudeteil auf den anderen in wenigen Sekunden unterbunden werden. Deshalb werden Gebäude in sogenannte Brandabschnitte unterteilt und mit Brandabschlüssen versehen.
Feststellanlagen halten die Brandabschlüsse, auch Feuerschutzabschluss oder Rauchabschluss genannt, offen. Bei einem Brand oder bei Rauchentwicklung wird die Feststellanlage automatisch ausgelöst, so dass Brandschutztüren, Brandschutztore, Rolltore oder auch Rauchschürzen schnell und sicher geschlossen werden.

Eine Feststellanlage besteht im Wesentlichen aus den folgenden Komponenten:
- Energieversorgung (Auswertung/Zentrale)
- Feststelleinrichtung, z.B. »Magnet mit Ankerplatte oder »Türschließer mit interner oder externer Feststellung sowie ggf. automatischen Tor- und Türantrieben
- mindestens einem Branderkennungselement, also einem »Brandmelder, z.B. »optischer Rauchmelder oder »Rauchschalter
- mindestens einem Handauslösetaster zum manuellen Schließen (kann entfallen, wenn die Feststellung schon durch geringen Druck auf das Türblatt aufgehoben werden kann).

Unser Service: Prüfung, Wartung, Abnahme und Dokumentation
Die DIN 14677 regelt die Instandhaltung, insbesondere die regelmäßige Prüfung und Wartung von Feststellanlagen. Demnach sind Feststellanlage jährlich von einem Sachkundigen oder einer Fachkraft für Feststellanlagen zu warten.

Unsere Servicetechniker verfügen über die entsprechende Qualifikation und Sachkunde. Somit sind sie autorisiert Feststellanlagen sämtlicher namhaften Hersteller wie zum Beispiel Geze, Dorma oder Hekatron zu prüfen, zu warten und eine Abnahme nach DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) vorzunehmen.



Alle durchgeführten Arbeiten dokumentieren wir in einem übersichtlichen Prüfbericht.

 
 
 
 
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